Arbeiten mit der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz
Grundsätze
- Der Kollektivschutz wie Fassadengerüste, Seitenschutz oder Auffangnetze hat absoluten Vorrang. Setzen Sie die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ein, wenn ein Kollektivschutz technisch nicht möglich ist.
- Arbeiten mit PSA gegen Absturz werden durch nachweislich ausgebildetes Personal ausgeführt (VUV Art. 5 und 8).
- Der Betrieb muss eine ins Seil abgestürzte Person innert 10 bis 20 Minuten durch eigene Mittel retten können.
- Jugendlichen ist es nicht erlaubt, Arbeiten im Anseilschutz auszuführen.